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Ministerium nimmt Zertifizierungspflicht zurück

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Ministerium nimmt Zertifizierungspflicht zurück

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die neue Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von zertifizierten Holzprodukten auf Bundesebene ausgesetzt. Damit gelten jetzt wieder dieselben Regeln, wie vor dem 8. Dezember 2015. Auch das Formblatt 248 – für die Teilnahme an entsprechenden Bieterverfahren – sei ab sofort wieder in der Fassung vom Januar 2011 zu verwenden, teilt Tischler Schreiner Deutschland (TSD) mit.

»Die Verantwortlichen drehen das Thema zurück auf Anfang«, beurteilt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Dies sei ein erster notwendiger Schritt, um eine verhältnismäßige und handwerksfreundliche Lösung zu ermöglichen.
Dass das Tischler- und Schreinerhandwerk hinter dem Ziel der Bundesregierung für eine nachhaltige Waldwirtschaft stehe, ist für Paukner absolut unstrittig: »Es ist eine elementare Grundlage, dass Holz – der Hauptwerkstoff des Gewerks – auch unter ökologischen Gesichtspunkten zukunftssicher verfügbar ist.« Allerdings diene die Neuauslegung des Erlasses diesem Ziel nicht. Allein die großen rechtlichen Bedenken gegen geltendes Europarecht, aber auch nationales Vergaberecht gäben ausreichend Anlass, die Auslegung nochmals zu überarbeiten.
Nicht nur die Verbände hatten die unabgestimmte Auslegung des Beschaffungserlasses kritisiert, auch seitens des Bundeswirtschafts- und des Bundesverkehrsministeriums formierte sich Widerstand. Ressortübergreifend wolle man nun gemeinsam an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten, heißt es aus der Politik. Dieser solle auch eine Wirtschaftlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsanalyse vorangehen.
»Im Klartext muss es darum gehen, dass Tischler- und Schreinerbetriebe die Weiterverarbeitung eines bereits lückenlos nachgewiesenen zertifizierten Produkts unbürokratisch und mit geringem Aufwand bewerkstelligen können«, sagt Paukner.
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