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Koexistenzphase der DIN EN 14531-1 Fenster und Türen wird voraussichtlich verlängert
Wie das IFT Rosenheim heute mitteilt, wurde die Resolution 637c/2008 des CEN TC 33 zum 30.9.2008 verabschiedet. Sie hat das Ziel, die Koexistenzphase der DIN EN 14531-1 Fenster und Türen um 12 Monate zu verlängeren. Doch auch wenn sich das technische Komitee (TC 33) einig sei, so das IFT weiter, heiße dies noch nicht, dass der ständige Ausschuss »Bauwesen« in Brüssel der Resolution zustimmt. Er allein kann die Koexistenzperiode verlängern und damit die Pflicht zur CE-Kennzeichung um ein Jahr auf den 1. Februar 2010 verschieben. Eine Sitzung wird noch dieses Jahr stattfinden. Die Entscheidung wird dann rechtzeitig zum Ende der Koexistenzphase vorliegen.
Der Grund für den Antrag waren vor allem fehlende Systemgeberkonzepte im Holzbereich außerhalb Deutschlands, so dass handwerklich strukturierte Holzfensterbetriebe Schwierigkeiten haben ihre Nachweise kostengünstig zu bekommen. Fakt ist aber auch, dass in der Koexistenzperiode Fenster und Außentüren bereits jetzt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden können. Deshalb empfiehlt das IFTden Herstellern, sich weiterhin konsequent mit dem Thema der CE-Kennzeichnung zu beschäftigen, denn es besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Koexistenzperiode planmäßig zum Februar 2009 ausläuft. Dies hätte dann zur Folge, dass Produkte in Deutschland mit Ü-Zeichen auf Grundlage der Bauregelliste A ab Februar 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern nur noch CE gekennzeichnete Produkte.
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