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Keine Zuschüsse für Rollläden nach Richtlinie 111

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Keine Zuschüsse für Rollläden nach Richtlinie 111

Eigentümer und Mieter können ab sofort direkte Zuschüsse bis zu 1.500,- Euro bei der KFW in Anspruch nehmen, wenn sie bauliche Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei einem Fachbetrieb beauftragen. Allerdings fallen die nach Richtlinie 111 des Bundesverbandes Rollladen und Sonnenschutz (BVRS) als einbruchhemmend angesehenen Rollläden mit stabilem Rollladenpanzer, verstärkten Führungsschienen und Hochschiebesicherungen bisher nicht unter die Förderung. Der BVRS begrüßt zwar die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Kraft gesetzte Förderung, will aber weiter auf die Politik einwirken, diese vergleichsweise preiswerte Lösung nach Richtlinie 111 künftig in ihrer Förderung zu berücksichtigen. Die Anhebung der technischen Mindestvoraussetzungen der Produktqualität auf die Widerstandsklasse RC2 (Resistance Class 2) hält der Verband für nicht praktikabel.

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