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Irreführende Werbung: Bestattermeister ist nicht gleich Bestattermeister
Das Risiko einer Abmahnung wegen irreführender Werbung gehen Furnealmaster ein, die mit dem Titel Bestattermeister werben. Darauf weist Bestatter Deutschland, der Bundesinnungverband der Bestatter, hin. Die Werbung mit dem Titel »Bestattermeister« kann wettbewerbsrechtlich verboten sein, wenn der Werbende nicht die Meisterprüfung zum Bestattermeister nach der Bestattermeisterverordnung vom 15. September 2009 bestanden hat. Die Fortbildungsprüfung zum sogenannten Funeralmaster dürfe nicht zu Verwechslungen mit der Meisterprüfung führen. Um eine Verwechslung zu vermeiden, sei stets mindestens der Klammerzusatz (Funeralmaster) zu verwenden.
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