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Holzhandelssicherungsgesetz auf Zielgerade

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Holzhandelssicherungsgesetz auf Zielgerade

»Das Ziel ist in Sichtweite«, so der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie HDH. Im Frühjahr 2013 soll – zeitgleich zur vollen Anwendbarkeit der EU-Holzhandelsverordnung – das viel diskutierte Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) in aktualisierter Fassung in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll die Kontrolle aller Marktteilnehmer, die Holz und Holzprodukte in den Verkehr bringen, sichergestellt werden.

Die Kontrollen – soweit es Importe von Holz und Holzwerkstoffen aus Drittstaaten betrifft – will die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) an zugelassene Unternehmen übertragen. »Derzeit gibt es noch keine zugelassenen Unternehmen, gleichwohl bereits einige Zulassungsanträge gestellt wurden«, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH. Nähere Informationen zu erteilten Zulassungen erwarte man für Mitte September.
Das derzeit gültige HolzSiG gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz gilt nur nur für die Einfuhr von Holz aus bestimmten Partnerländern in den EU-Binnenmarkt. Die Ausweitung, die ab dem 3. März 2013 angewendet wird, erfasst hingegen das gesamte, erstmals in den EU-Binnenmarkt in Verkehr gebrachte Holz sowie die in Verkehr gebrachten Holzprodukte.
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