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Handwerker trägt das Risiko

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Handwerker trägt das Risiko

Handwerker trägt das Risiko
Treten Produktmängel auf, die der Handwerker nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise bei der Verlegung von Parkett, muss der Verarbeiter dennoch die Kosten für Aus- und Wiedereinbau im Rahmen einer Nachbesserung tragen
In Deutschland sehen sich derzeit viele Handwerksbetriebe durch eine Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln bedroht. Hintergrund ist ein BGH-Urteil vom 17. Oktober 2012 (VIII ZR 928/11), wonach nur Verbraucher als Käufer eines Produkts die Aus- und Wiedereinbaukosten verlangen können, jedoch nicht Unternehmer (Handwerker) im Rahmen eines Handelskaufs. In der Praxis führt dies dazu, dass Fachhandwerker auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau eines defekten Elements und den damit verbundenen Folgekosten sitzen bleiben, auch dann, wenn sie den Schaden weder direkt noch indirekt verursacht haben.

Das kann im Einzelfall zu Kosten führen, die einen Handwerksbetrieb in die Insolvenz zwingen, weiß Norbert Stehle, Sachverständiger und Vorstandsmitglied im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik. »Diese Ungleichbehandlung hält dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz nicht stand und birgt obendrein ein hohes finanzielles Risiko für öffentliche Auftraggeber und damit den Steuerzahler«, so Stehle weiter.
Die Handwerksinitiative »Mit einer Stimme« will diesen für das Handwerk gefährlichen Zustand jetzt ändern. Mit einer geplanten Online-Petition möchten die Mitglieder erreichen, dass der Bundestag dieser Ungerechtigkeit einen Riegel vorschiebt. Bis zum Frühjahr 2015 versucht die Initiative, 50.000 Unterstützer zu sammeln und zu mobilisieren. Schon jetzt haben sich mehr als 7.000 Personen gegen die aktuelle Rechtslage ausgesprochen und sich auf der Homepage (www.miteinerstimme.org) eingetragen.
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