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Gesetz gegen illegalen Holzeinschlag verabschiedet

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Gesetz gegen illegalen Holzeinschlag verabschiedet

Gesetz gegen illegalen Holzeinschlag verabschiedet
Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben, Foto: Sebastian Freund, Fotolia
Am 15. Juli 2011 ist in Deutschland das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, HolzSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt in einem ersten Schritt die Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU freiwillige Partnerschaftsabkommen (VPA) gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Entsprechende Abkommen bestehen bislang mit Ghana, den Republiken Kongo und Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Indonesien und Liberia. In einem zweiten Schritt wird das Gesetz um die EU-Holzhandelsverordnung erweitert. Ab dem 3. März 2013 ist die Vermarktung und die Inverkehrbringung von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag unabhängig vom Herkunftsland grundsätzlich verboten.

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