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GD Holz bietet Monitoring-Vertrag an
Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) stellt den Mitgliedsunternehmen im Rahmen eines Vertrages die erforderlichen Dokumente zur Verfügung, um eine offizielle Anerkennung der Sorgfaltspflicht zu erreichen. Diese wird mit dem In-Kraft-Treten des Holzhandelssicherungsgesetzes am 3. März 2013 verpflichtend.
Die GD Holz Service GmbH hat sich bei der Europäischen Kommission mit seinem System als Monitoring-Organisation (MO) um die Akkreditierung beworben. Bis jetzt sind bereits 60 Einzelverträge geschlossen worden sowie ein Rahmenabkommen außerhalb der GD Holz-Mitgliedschaft. Über 100 Personen aus dem Kreis der MO-Partner haben an den obligatorischen Schulungen teilgenommen.
»Die Sorgfaltspflicht stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, weil nur deren ernsthafte Umsetzung einen Beitrag gegen den illegalen Holzeinschlag leistet und Zeichen für die Glaubwürdigkeit der Branche in diesem Prozess setzt«, so Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz.
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