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GD Holz begrüßt das Holzhandelssicherungsgesetz

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GD Holz begrüßt das Holzhandelssicherungsgesetz

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission und der Bundesregierung den Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag zu verschärfen, das gibt der Verband in einer Pressemitteilung bekannt. Am 15. Juli 2011 ist das Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen (VPA) abgeschlossen haben. Derzeit betrifft das Ghana, Kamerun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia. Ab 2013 wird das Gesetz um die EU-Holzhandelsverordnung erweitert, die das illegale Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt verbietet.

Durch die freiwilligen Partnerschaftsabkommen könne zukünftig der Handel mit legalen Holzwaren aus solchen Partnerländern gewährleistet werden, so der GD Holz. Daher unterstütze der Branchenverband auch die europäischen Bemühungen weitere Abkommen mit Staaten abzuschließen, die für den deutschen Import eine wichtige Rolle spielen, wie zum Beispiel Russland oder Malaysia. Ebenso setze sich der GD Holz für einen weiterhin pragmatischen Geschäftsablauf des Holzimports ein. Die noch im Holzhandelssicherungsgesetz zu implementierende Holzhandelsverordnung dürfe hinsichtlich ihrer Bestimmungen über eine Sorgfaltspflicht für Inverkehrbringer nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand führen. Der GD Holz bewirbt sich deshalb um die Position einer Monitoring Organization.
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