Akteure der Holzbaubranche können bis zum 31. Dezember 2021 von der Anfang März in Kraft getretenen Richtlinie »Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz« des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahmen bis zu diesem Termin vollständig abgeschlossen sind.
Unterstützt werden Beratungsleistungen zu Digitalisierung, Automatisierung und betriebsübergreifender Zusammenarbeit für Unternehmen sowie zum Wissens- und Technologietransfer in Innovationsclustern. Entsprechende Projekte erhalten eine Förderung von maximal 50 Prozent in Höhe von bis zu einer Million Euro.
Die Antragsformulare wurden deutlich vereinfacht, sie stehen mit dem Richtlinientext und weiteren Informationen auf https://www.klimafreundliches-bauen.de zur Verfügung.
Als Langzeitkohlenstoffspeicher kann der Baustoff Holz eine wichtige Rolle beim Klimaschutz spielen, gerade auch im städtischen Raum. Für diese Aufgabe gilt es, die sehr kleinteiligen Holzbauunternehmen optimal aufzustellen. Dazu muss die Branche digitaler, effizienter und kooperativer werden, um großvolumige, komplexe Bauaufgaben stemmen zu können. Diesem Ziel dient die Förderrichtlinie des BMEL. Sie ist Teil des sogenannten Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung.
Umgesetzt wird die Förderrichtlinie vom Projektträger des BMEL, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.