Viele Handwerksunternehmen wollen Flüchtlingen gern eine Beschäftigung bieten. Dies kann zunächst im Rahmen eines Praktikums erfolgen und später in einer Ausbildung bzw. einer Anstellung als Mitarbeiter münden. Dabei gilt es jedoch Einiges zu beachten und viele Praktika sind an den bürokratischen Hürden gescheitert.
Die Bundesagentur für Arbeit hat nun in einer Broschüre zusammengestellt, was bei der Beschäftigung von Asylsuchenden zu beachten ist.
So entfällt für Asylbewerber und geduldete Menschen bei Pflicht-, Orientierungs-, ausbildungs- oder studienbegleitenden Praktika, die bis zu drei Monate dauern, die bislang erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Das gilt auch für Einstiegsqualifizierungen und Berufsausbildungsvorbereitungen.
Wer dagegen als Flüchtling in Deutschland schon anerkannt ist und eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, kann jede Beschäftigung annehmen. Betriebe müssen hier keine besonderen Anforderungen seitens der Behörden beachten.
Die Broschüre rund um alles Wissenswerte zur Beschäftigung von Flüchtlingen finden Sie als PDF direkt zum Downloaden hier: http://www.tischler-schreiner.de/fluechtlinge-anstellen/