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Finanz-Tipp Konjunkturpaket

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Finanz-Tipp Konjunkturpaket

Mit neuen Abschreibungsmöglichkeiten und Steuerboni möchte die Bundesregierung die Konjunktur stützen. Auch Handwerker können profitieren.

Die Finanzkrise bedroht die wirtschaftliche Konjunktur in Deutschland und damit Arbeitsplätze. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket verabschiedet, das eine Reihe von Maßnahmen enthält, die auch für Schreinerbetriebe von Bedeutung sind. Um speziell das Handwerk zu stützen, ist beispielsweise der Steuerbonus für Hand- werkerleistungen verdoppelt worden. Seit 2006 schon können Privathaushalte Handwerkerrechnungen in einem bestimmten Rahmen von der Steuer absetzen. Bislang galt eine Obergrenze von 3000 Euro, von denen 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden konnten. Ab Jahresbeginn 2009 wird dieser Betrag auf 6000 Euro erhöht, so dass maximal 1200 Euro auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden können. Allerdings betrifft dies nach wie vor nur Arbeitsleistungen. Materialkosten dürfen nach wie vor nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus fallen nur Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten unter diese Regelung. Die Bundesregierung geht von einer Entlastung der Privathaushalte in Höhe von einer Milliarde Euro aus und erhofft sich einen Umsatzanstieg für die Handwerksbetriebe um zehn Milliarden Euro.

Als weiteren Anreiz für die Handwerksbetriebe sind im Maßnahmenpaket einige Neuregelungen für Abschreibungsmöglichkeiten von Investitionen geschaffen. Ab Jahresbeginn können nun Maschinen und andere Investitionsgüter degressiv abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass der Wertverlust nicht in jedem Jahr mit dem gleichen Betrag angesetzt wird, sondern der Betrag von Jahr zu Jahr abnimmt. Vor allem im ersten Jahr wird damit der Gewinn stärker verringert und damit die Steuerlast niedriger. Die Bundesregierung hat diese Möglichkeit auf zwei Jahre befristet. Besonders zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ist darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen worden, Sonderabschreibungen vorzunehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen können zu den Beträgen der degressiven Abschreibung noch einmal 25 Prozent als Sonderabschreibung geltend machen. Die Unternehmen können dabei entscheiden, in welchem Jahr sie die 25 Prozent absetzen und haben so die Möglichkeit, ihren eigenen Gewinn gegenüber dem Finanzamt zu steuern. Von beiden Maßnahmen erhofft die Bundesregierung sich, dass Investitionen für Unternehmen attraktiver werden und somit ein Anschub für Konjunktur getätigt wird.
Kai Sonntag
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