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Fenstertage Die Bauproduktenverordnung kommt
Am 1. Juli 2013 tritt die neue BauPV in Kraft. Was kommt, was bleibt?
Mit der EU-Bauproduktenverordnung (BauPV) soll der freie Warenverkehr und die uneingeschränkte Verwendung von Bauprodukten in Europa gefördert und transparent gestaltet werden. Die für Bauelementehersteller wesentlichen Inhalte sind erst ab 1. Juli 2013 verbindlich. Bis dahin gilt die »alte« Bauproduktenrichtlinie. CE-gekennzeichnete Produkte dürfen bis zum 30.6.2013 unverändert vermarktet werden. Auch ausgestellte Konformitätsnachweise und europäische technische Zulassungen sind weiter zu verwenden. Die augenfälligste Neuerung wird die von den Herstellern abzugebende »Leistungserklärung« sein. Der Hersteller übernimmt mit dieser Erklärung die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung. Der genaue Inhalt und die Bedeutung der Leistungserklärung ist bislang noch offen. HJG
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