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Energieeinspargesetz und -verodnung ab 2009 verschärft

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Energieeinspargesetz und -verodnung ab 2009 verschärft

Neu und Umbauten von Wohngebäuden müssen künftig um etwa 30 Prozent energieeffizienter sein. So sieht es das neugefasste Energieeinsparungsgesetz und die dazugehörige Energieeinsparverordnung vor. Beide sind Teil des zweiten Energie- und Klimaprogramms (IKEP), dass das Bundeskabinet am 18. Juni 2008 beschlossen hat.

Die verschärften Vorgaben gelten ab 2009 für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen auch im Gebäudebestand, auch bei der grundlegenden Sanierung für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die Gebäudesanierung werden bis 2011 jährlich 1,4 Milliarden Euro Fördergelder zur Verfügung gestellt. Wer die geltenden Energiesparvorschriften nicht beachtet, dem drohen künftig Bußgelder. Bauunternehmer werden dem Bauherren gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn sie sie nicht beachten.
Mit den Beschlüssen vom 18. Juni hat die Bundesregierung innerhalb von 10 Monaten die 29 Eckpunkte ihres Energie- und Klimaprogramms weitgehend umgesetzt, die sie im August 2007 in Meseberg beschlossen hatte. Es sei das umfassendste Maßnahmenpaket der deutschen Energie- und Klimapolitik. Das Paket umfasst ordnungspolitische Rahmensetzungen, Förderinstrumente und Initiativen zur Forschung und Entwicklung. Allein 2008 stehen 3,3 Milliarden Euro an Förder- und Forschungsgeldern bereit.
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