Das Deutsche Institut für umweltgerechte Produktion und gesundes Wohnklima DIUG mit Sitz in Bad Wildungen bietet bundesweit Handwerksbetrieben die unabhängige Überprüfung von Einzelnachweisen an. Durch den geprüften Einzelnachweis belegt der Auftragnehmer den Einsatz von nachhaltigem Holz. Er kann von akkreditierten Zertifizierungsanbietern oder von öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen erbracht werden.
Der neue Leitfaden zur Nachhaltigkeitsnachweisführung des Bundes verlangt von endverarbeitenden Betrieben im Tischlerhandwerk, bei der Verwendung von zertifiziertem Holz bei öffentlichen Ausschreibungen über einem Auftragswertes von 2.000 Euro entweder eine Produktkettenzertifizierung nach FSC oder PEFC oder aber einen geprüften Einzelnachweis.
Interessierte Betriebe wenden sich bitte im Bedarfsfall an den DIUG-Geschäftsführer und ö.b.u.v. Sachverständigen Ulrich Leber unter leber@leben-raum-gestaltung.de.