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Corona-Krise: Soforthilfe für Betriebe läuft in Baden-Württemberg an

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Corona-Krise: Soforthilfe für Betriebe läuft in Baden-Württemberg an

Corona-Krise: Soforthilfe für Betriebe läuft in Baden-Württemberg an
Handwerksbetriebe, Solo- und Kleinunternehmer in Baden-Württemberg können ab heute Abend einen Antrag auf Soforthilfe stellen Foto: karepa/stock.adobe.com

Das Kabinett der Landesregierung Baden-Württembergs hat ein Soforthilfeprogramm beschlossen, mit dem die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei den baden-württembergischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe abgefedert werden sollen. Handwerks- und Industrie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.

Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz: »Seit Ankündigung der Soforthilfe stehen unsere Telefone nicht mehr still. Daher sind wir froh, dass es am Mittwochabend (25.März) endlich losgehen kann und die Betriebe die Mittel beantragen können. Die Lage spitzt sich zu: Betriebe müssen schließen, Kunden bleiben aus, Aufträge werden auf unbekannte Zeit verschoben. Gleichzeitig laufen die Kosten weiter. Die Landesregierung, die Kammern und die L-Bank werden alles dafür tun, dass das Geld nun schnell bei denen ankommt, die bedürftig sind.«

Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.

Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation wm.baden-wuerttemberg.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Die Handwerkskammer Konstanz wird auf ihrer Infoseite www.hwk-konstanz.de/soforthilfe alle aktuellen Informationen zum Thema bereitstellen.

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