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Bundesrat für elektronische Datenübermittlung bei HolzSiG
Der Bundesrat hat den Vorschlag des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) zur Einführung einer elektronischen Datenübermittlung im Rahmen des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) berücksichtigt. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des HolzSiG vom 14. Dezember 2012 hervor.
Die Berücksichtigung der Datenübermittlung im Rahmen einer Online-Plattform sei ein »wichtiger Schritt zu mehr Kosteneffizienz in den Unternehmen der deutschen Holzindustrie sowie in der behördlichen Verwaltung«, bekräftigte HDH-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas.
Die vom Bundesrat ebenfalls angeregte Erstellung eines Leitfadens zum einheitlichen Vollzug risikobasierter Kontrollen der inländischen Marktteilnehmer würde aus Sicht des HDH zusätzlich dazu beitragen, Unsicherheiten zu reduzieren.
Weitere Informationen unter www.hdh-ev.de
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