1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Branche » News »

Bund: Künftig gilt COC-Zertifikat oder Einzelnachweis

News
Bund: Künftig gilt COC-Zertifikat oder Einzelnachweis

Bund: Künftig gilt COC-Zertifikat oder Einzelnachweis
Nun doch: Wer sich an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes beteiligen möchte braucht künftig ein COC-Zertifikat, oder er muss einen geprüften Einzelnachweis vorlegen PEFC Deutschland

Bei öffentlichen Bauaufträgen oder der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen will der Bund künftig nur noch Holz und Holzprodukte aus nachweislich nachhaltiger Herkunft einsetzen. Die vier Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft haben hierzu in der vergangenen Woche einen »gemeinsamen Leitfaden« herausgegeben, der die Leitlinien für die künftige Beschaffung von Holzprodukten vorgibt. Der Leitfaden regelt den gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus dem Jahr 2010.

Bei Bauaufträgen oder der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen überprüfen die vier Häuser ab sofort, ob das Holz aus nachhaltiger und legaler Quelle stammt. Zum Nachweis können Bewerber um öffentliche Aufträge entweder ein Chain-of-Custody-Zertifikat (COC-Zertifikat) der Systeme FSC oder PEFC oder einen geprüften Einzelnachweis vorlegen. In einem solchen Einzelnachweis sind die genauen Mengen des eingekauften Holzes, der zeitlichen Rahmen der Bestellung und Lieferung sowie die genaue Art des Produktes detailliert anzugeben.

Stellt sich nach der Auftragsvergabe heraus, dass der Nachhaltigkeitsnachweis fehlt, muss der Bieter mit Sanktionen rechnen, wie zum Beispiel die Nichtvergütung der Leistung oder sogar der Ausschluss des Unternehmens von allen zukünftigen Ausschreibungen des Bundes.

Umweltverbände, FSC, PEFC und auch die Anbieter von Gruppenzertifikaten haben den gemeinsamen Leitfaden zur Holzbeschaffung bereits ausdrücklich begrüßt. Ulrich Malessa, Leiter Marktbereich bei FSC Deutschland, begrüßt den Leitfaden: »Endlich ist Klarheit geschaffen, wie die Verarbeitung oder Lieferung von Holz bei der Bundesbeschaffung belegt werden kann. Unternehmen mit FSC-COC-Zertifikat stehen nun gut da, denn sie erfüllen ohne Risiken und kosteneffizient die Anforderungen zur Beschaffung des Bundes.«

Zufrieden zeigt sich auch der WWF Deutschland. »Angesichts der weltweiten Waldzerstörung ist es enorm wichtig, dass die öffentliche Hand mit positivem Beispiel vorangeht«, sagt Johannes Zahnen. Wichtig sei, dass nun auch die anderen Ministerien nachziehen sowie die Bundesländer, so Zahnen weiter. Bislang haben nur die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Landeserlass.

Bereits im Dezember 2015 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in einem Alleingang eine Klarstellung seiner Nachhaltigkeitspolitik in Sachen Holzbeschaffung versucht. Die Regelung entsprach in weiten Teilen dem neuen gemeinsamen Leitfaden. Das BMUB scheiterte damals aber am Widerstand von Handwerksverbänden. Im April 2016 wurde die Regelung wieder außer Kraft gesetzt.

Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »