Die Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen, die bisher auf mehrere Programme verteilt war, ist vom Wirtschaftsministerium (BMWi) in zwei Richtlinien gebündelt und vereinfacht worden. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit, über das neue Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ entweder einen direkten BAFA-Zuschuss oder einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) zu beantragen.
Es ist betriebsgrößenunabhängig, branchenübergreifend und Teilmaßnahme der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch in Deutschland bis 2050 um 50 Prozent gegenüber dem Niveau von 2008 zu senken.
Vier verschiedene Fördermodule sorgen dafür, dass nicht nur die Umwelt profitiert, sondern auch die Antragsteller entlastet werden, und zwar mit maßgeschneiderten Konzepten. Ein Fördermodul umfasst z.B. die Integration erneuerbarer Energien durch Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Ein zweites Modul beschreibt die Förderung des Einsatzes so genannter Querschnittstechnologien, also z. B. sehr effizienter Druckluftanlagen, Motoren, Pumpen oder Ventilatoren. Auch Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem sowie Energiemanagement-Software und die Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen, etwa durch Abwärmenutzung, sind förderfähig.
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