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BPH bezweifelt Sinn von Zertifizierung für Fensterbauer

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BPH bezweifelt Sinn von Zertifizierung für Fensterbauer

BPH bezweifelt Sinn von Zertifizierung für Fensterbauer
Laut Bundesverband ProHolzfenster schadet die für öffentliche Ausschreibungen geforderte Produktkettenzertifizierung kleinen Fensterbau-Betrieben
Die Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten beschäftigt jetzt auch den Bundesverband ProHolzfenster (BPH). Die im Dezember veröffentlichte überarbeitete Auslegung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) habe erhebliche Auswirkungen auf die Holzfensterhersteller, so der Verband. Es gebe gute Gründe, an der Sinnhaftigkeit zu zweifeln.

Mit der neuen Auslegung entstehe »ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, den vor allem kleinere Betriebe gar nicht leisten können“, sagt BPH-Vorsitzender Eduard Appelhans. Deshalb spreche man sich zusammen mit dem Deutschen Holzwirtschaftsrat für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.
Die vom BMUB erhoffte Wirksamkeit in Sachen Naturschutz stellt Appelhans ebenfalls in Frage: Die Auslegung des Erlasses werde viele kleine und mittelständische Fensterbaubetriebe auf Grund der neuen Rechtslage dazu bringen, öffentliche Aufträge (Reparaturen, kleinere Sanierungen) nicht mehr auszuführen oder lieber gleich Kunststofffenster anzubieten und einzubauen.
Nach Einschätzung des BPH werden Fensterbauer, die sich an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes, einiger Bundesländer sowie zunehmend auch der Kommunen beteiligen wollen, mittelfristig den Nachweis der Produktkettenzertifizierung wohl erbringen müssen. Ob eine Gruppenzertifizierung zu einer Entlastung der Fensterhersteller führen könne, werde derzeit intensiv vom Verband geprüft.
Nach neuer Auslegung muss jeder Fensterbaubetrieb, der an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen will, künftig eine betriebliche Produktkettenzertifizierung (CoC) vorlegen können. Der Nachweis über die nachhaltige Herkunft des verwendeten Holzes nach FSC oder PEFC genügt nicht mehr. Da keine gemeinsame Produktkettenzertifizierung für FSC und PEFC existiert, wird eine Zertifizierung nach beiden Systemen erforderlich sein, insbesondere für Fensterbauer, die stark im Objektgeschäft vertreten sind und mit verschiedenen Holzarten arbeiten.
Da die Übergangsfrist schon am 1. Juli 2016 ausläuft, sieht BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein sofortigen Handlungsbedarf. Ab diesem Termin – sollte es keine Änderung der Auslegung geben – werden die Fensterhersteller die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen oder Aufträge, die einen Nachweis nach FSC oder PEFC zur Voraussetzung haben, sehr genau prüfen und einhalten müssen, um eventuellen späteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
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