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BHKH: Fortbildungen auf Meisterprüfung anrechnen

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BHKH: Fortbildungen auf Meisterprüfung anrechnen

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt, bestandene Fortbildungen zum Geprüften Kundenberater, Fertigungsplaner oder Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk auf die Meisterprüfung anzurechnen. Diese Fortbildungen sind bundesweit einheitlich geregelt. Zuständig für die mögliche Anrechnung sind die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammern.

»Die Inhalte dieser drei Fortbildungen decken sich weitestgehend mit Teilen der Meisterprüfung in unserem Gewerk«, erläutert Alfred Jacobi, im Präsidium des BHKH zuständig für Berufsbildung. So sei der Kundenberater bereits in »Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik« geprüft, der Fertigungsplaner in »Auftragsabwicklung« und der Fachbauleiter in »Montage und Instandhaltung«. Diese drei Handlungsfelder sind Bestandteile des Teils II der Meisterprüfung, der die geforderte theoretische Kompetenz regelt.
Der BHKH plädiert deshalb dafür, das betreffende Handlungsfeld jeweils auszuklammern, sofern der Prüfling dies beantragt und die jeweilige Fortbildung erfolgreich absolviert hat. »Das wäre nicht nur im Sinne einer effizienten Struktur der Meisterprüfung; es würde auch den Stellenwert der bundeseinheitlichen Fortbildungen stärken«, betont Jacobi. Diese seien eine wichtige Zwischenstufe vor der Meisterprüfung. Sie sicherten dem Gewerk eine qualifizierte mittlere Führungsebene.
»Das Tischler- und Schreinerhandwerk hat ein strukturell und inhaltlich durchgängig aufgebautes Berufslaufbahnkonzept – von der Lehre über die Fortbildungen bis hin zur frisch überholten Meisterprüfung«, so Jacobi. »Die von uns empfohlene Anrechnung würde dieses Prinzip sinnvoll unterstützen.«
Die neue Meisterprüfungsverordnung für Tischler und Schreiner ist zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Die Rechtsverordnungen zu den bundeseinheitlichen Fortbildungen Geprüfter Kundenberater, Geprüfter Fertigungsplaner und Geprüfter Fachbauleiter gelten bereits seit 1. August 2004. Tischler- und Schreinergesellen erhalten durch sie die Möglichkeit, sich praxisorientiert für Führungsaufgaben zu qualifizieren, ohne gleich die Meisterprüfung ablegen zu müssen.
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