Das Rheinland-Pfälzische Bestatterhandwerk fordert von der Landesregierung angesichts der Übersterblichkeit aufgrund der Corona-Pandemie als systemrelevanter Beruf anerkannt zu werden. Bislang hat die Rheinland-Pfälzische Landesregierung im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern keine Systemrelevanz zugebilligt, obwohl Bestatter immer häufiger mit SARS-CoV-2-Infizierten und/oder an COVID-19 verstorbenen Personen konfrontiert werden.
»Wir haben im Mai 2020 in einem Schreiben an die Rheinland-Pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auf die besonderen Herausforderungen an die Bestatter hingewiesen und um eine – zumindest temporäre — Privilegierung gebeten, um zeitnah würdevolle Bestattungen durchzuführen«, erklärtHermann Hubing, Geschäftsführer des Rheinland-Pfälzischen Bestatterhandwerks. Begründet wurde dies seinerzeit mit der aus dem Rheinland-Pfälzischen Bestattungsgesetz abgeleiteten Verpflichtung des Bestatters, Verstorbene abzuholen zu versorgen und transportieren sowie innerhalb einer angemessenen Frist die Beisetzung zu organisieren.
Nachdem damals das Anliegen der rheinland-pfälzischen Bestatter abschlägig beschieden wurde, habe sein Verband nunmehr einen neuen Versuch gestartet und die Sozialministerin angesichts der deutlich dramatischeren Situation noch einmal darum gebeten, auch die rheinland-pfälzischen Bestatter den Status »systemrelevant« zuzuerkennen und sie auch bei den beabsichtigten Impfungen entsprechend zu priorisieren. Flankierend hierzu habe er auch das Rheinland-Pfälzische Wirtschaftsministerium sowie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen um politische Unterstützung gebeten.
»Unsere Mitarbeiter haben es inzwischen fast tagtäglich mit infizierten Leichen zu tun, wobei wir über die Dunkelziffer nur zu spekulieren vermögen. Da uns jedoch unser Berufsethos verbietet, den Umgang mit diesen Verstorbenen zu verweigern, sind wir diesbezüglich nicht konfliktfähig«. Es sei jedoch nur schwer nachvollziehbar, wenn die Entsorgungswirtschaft systemrelevant sei, der Bestatter, dem eine würdevolle Bestattung obliegt, hingegen nicht, so Hubing abschließend.