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Bald Urteile im Fall Weinig gegen Homag

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Bald Urteile im Fall Weinig gegen Homag

In dem seit April 2012 laufenden Patentrechtsstreit zwischen Weinig und Homag Holzbearbeitungssysteme werden noch in diesem März wichtige erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts erwartet. Die Klägerin, die Michael Weinig AG, sieht sich in ihren Rechten aus dem Patent DE 101 37 839 verletzt und hat deshalb beim Landgericht Mannheim gegen Homag eine Patentverletzungsklage erhoben. Das betreffende Patent wird in den »Conturex«-Fenster-Fertigungsmaschinen von Weinig eingesetzt. Die in der Längsprofiliereinheit verfahrbar und spiegelbildlich zueinander angeordneten Vorschubeinheiten (Spanntische) erlauben die Übergabe eines Werkstücks von einer Vorschubeinheit an die andere durch übergreifendes Spannen der Werkstücke. Nach Ansicht von Weinig setzt Homag die geschützte Technik bei den Bearbeitungszentren »BMB 900 powerProfiler« zur Fensterteilefertigung in patentverletzender Weise ein.

Homag ist der von Weinig behaupteten Patentverletzung beim Landgericht Mannheim entgegengetreten. Zugleich hat Homag gegen das streitgegenständliche Weinig-Patent DE 101 37 839 Nichtigkeitsklage zum Bundespatentgericht in München erhoben. Das Bundespatentgericht will über die Nichtigkeitsklage am 19. März entscheiden. Wenige Tage später, am 22. März, will dann das Landgericht Mannheim das Urteil im Patentverletzungsverfahren verkünden.
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