Marketing & Betriebsführung
Wie gewonnen, so zerronnen
Wenn der Auftraggeber Abschlagszahlungen zurückverlangt
Zwei Parteien hatten einen Werkvertrag abgeschlossen, allerdings ohne den Umfang der Arbeiten genau festzulegen. Der Auftraggeber forderte eine Abschlagszahlung an, worauf der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen abrechnete. Was gilt, wenn der Auftraggeber nun die Rückgabe der Abschlagszahlung verlangt? Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 30.9.2004 Vll ZR 187/03 mit dieser Frage befasst.
Ergebnis: Die vorgenommene Abschlagszahlung stand unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung. Keinesfalls lag darin die Erklärung, der gezahlte Betrag sei als endgültig geschuldet anerkannt worden. Dr. tt
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