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Wer ist der Dumme …?

Marketing & Betriebsführung
Wer ist der Dumme …?

Im Schadensfall trifft es oft den Handwerker – auch wenn er gar nicht verantwortlich ist. Ursache ist eine handwerkerfeindliche, existenzbedrohende Rechtslage bei bereits eingebauten Produktmängeln. Die Initiative »Mit einer Stimme« ruft auf, sich dagegen zu wehren.

Ein Bodenleger verlegt im OP-Bereich eines Klinikums 400 Quadratmeter elektrisch leitfähigen PVC-Boden. Der Auftrag wird ordnungsgemäß ausgeführt, die Leistung abgenommen und der berechnete Werklohn bezahlt.

Etwa zwei Jahre später wird festgestellt, dass die ursprünglich vorhanden gewesene Erdableitfähigkeit des PVC-Bodens nicht mehr gegeben ist. Als Ursache hierfür wird ein Fehler des eingesetzten leitfähigen Kunstharz-Dispersionsklebstoffes festgestellt. Die renommierte Hersteller- und Lieferfirma des Klebstoffes akzeptiert diesen Fehler und reguliert den Komplettschaden über ihre Produkthaftpflichtversicherung.
Nach aktueller Rechtsprechung würde dieser Fall den Bodenleger die Existenz kosten. Der Klebstoffhersteller wäre nämlich lediglich zur Nacherfüllung verpflichtet und müsste rund 200 kg Klebstoff bereitstellen (Materialwert: 1000 Euro). Mit den Kosten für den weiteren Folgeschaden hätte er nichts zu tun. Doch die waren im vorliegenden Fall erheblich: Um den OP-Betrieb des Krankenhauses während der Sanierung aufrechtzuerhalten, war es erforderlich, einen mobilen OP-Trakt auf dem Parkplatz des Krankenhauses aufzubauen Miete, die Installationskosten und der Rückbau sowie weitere Folgekosten wie die Neuverlegung des Bodens, Planung und Bauleitung beliefen sich letzlich auf über 1,5 Mio. Euro.
Nach heutigem Recht könnte sich der Klinikbetreiber aufgrund der werkvertraglichen Verpflichtung an seinen Bodenleger wenden – obwohl er den Schaden weder direkt noch indirekt verursacht. Hintergrund ist ein BGH-Urteil vom 17.10.2012 (VIII ZR 928/11), wonach nur Verbraucher als Käufer eines Produkts die Aus- und Wiedereinbaukosten verlangen können, nicht Unternehmer im Rahmen eines Handelskaufs.
Die Handwerksinitiative »Mit einer Stimme« will das jetzt ändern. Mit einer Online-Petition möchten die Mitglieder erreichen, dass der Bundestag diese Ungerechtigkeit beendet. Ein passendes Gesetz soll her. Bis zum Frühjahr will die Initiative deshalb 50000 Unterstützer mobilisieren. Alle Handwerker, deren Familien und Freunde sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. –HJG
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