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Wenn der Kunde nicht zahlt

Marketing & Betriebsführung
Wenn der Kunde nicht zahlt

Wenn der Kunde nicht zahlt
Wenn gut zureden nicht mehr hilft, muss man gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten Foto: Gina Sanders, Fotolia.com
Wenn es ans Zahlen geht, haben manche Kunden plötzlich unverschämt viel Zeit. dds-Autor Hartmut Fischer weiß, was in solchen Fällen zu tun ist.

Hartmut Fischer, Betzdorf

Wird eine Zahlung nicht fristgerecht erfüllt, gerät der Kunde in Verzug. Das ist automatisch der Fall, wenn die Rechnung dem Kunden zugegangen ist und seit der Fälligkeit 30 Tage vergangen sind. Bei Privatkunden müssen Sie allerdings in der Rechnung ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie nach dieser Frist in Verzug geraten.
Außerdem gerät der Kunde in Verzug, wenn Sie ihm eine Mahnung schicken und der darin genannte Zahlungstermin nicht eingehalten wird. Sie sollten hier immer ein Datum und keine Frist angeben. Wichtig: Schreiben Sie in den Betreff »Mahnung«. Denn eine Zahlungserinnerung erfüllt nicht die rechtlichen Voraussetzungen einer Mahnung.
Der letzte Versuch
Nach der Mahnung können Sie noch einmal versuchen, mit dem Schuldner direkt zu reden. Schlagen Sie vor, dass Sie das Geld von seinem Konto abbuchen. Weigert er sich, Ihnen die Bankverbindung zu nennen, verlangen Sie sofortige Zahlung und bieten Sie an, ihn zur Bank zu begleiten. Eröffnet der Schuldner, dass er derzeit nicht in der Lage ist, die komplette Summe zu zahlen, vereinbaren Sie Ratenzahlung und machen Sie deutlich, dass Sie bei der Begleichung der Raten keinerlei Verzug akzeptieren. Am Ende des Gesprächs sollte immer ein Protokoll stehen, das dem Kunden schriftlich zugesandt wird.
Wenn der Kunde auf Ihre Versuche nicht reagiert, erhöhen Sie den Druck. So können Sie einen Antrag auf einen Mahnbescheid (Vordrucke gibt es im Bürofachhandel) ausfüllen und kopieren. Die Kopie stellen Sie dem Schuldner zu, nachdem Sie auf einer Haftnotiz notiert haben, dass dieser Antrag ans Gericht geht, wenn der Kunde nicht bis zum Termin (eindeutiges Datum angeben) zahlt.
Je nach Höhe der Forderung lohnt es sich auch, die Mahnung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Das wirkt bei vielen säumigen Zahlern Wunder. Erkundigen Sie sich beim Amtsgericht, das für Ihren Schuldner zuständig ist, nach der Verteilungsstelle für die Gerichtsvollzieher. Hier erfahren Sie auch, wie hoch die Kosten für Ihren Antrag sind.
Der Ofen ist aus
Nutzt das alles nichts, müssen Sie rechtliche Schritte einleiten. Wie Sie vorgehen, hängt auch von der Höhe der Forderungen ab. Sie können die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, der allerdings auch dann Honorar erhält, wenn die Forderung nur teilweise oder gar nicht eingetrieben wird. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren selbst einzuleiten. Am einfachsten geht das im Internet unter www.online-mahnantrag.de: Formulare ausfüllen, ausdrucken und beim zuständigen Gericht einreichen. Dieses wird allerdings erst aktiv, wenn die Gerichtsgebühren bezahlt sind. Wie hoch die sind, erfahren Sie auf der genannten Seite unter »Hilfe« (im Menü »Gerichtskostentabelle« anklicken).
Nach Zahlung schickt das Gericht den Mahnbescheid an den Schuldner. Dieser kann binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen. Dann müssen Sie ihn verklagen. Widerspricht er nicht, stellen Sie einen Antrag auf Zwangsvollstreckungsbescheid, der allerdings wieder Gerichtsgebühren kostet. Nach der Zustellung hat der säumige Zahler 14 Tage Zeit, seine Schulden zu tilgen. Danach ist der Vollstreckungsbescheid unangreifbar. Mit dem Bescheid können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben. Um Kosten zu sparen, unternehmen Sie einen letzten Versuch und senden dem Kunden eine Kopie des Bescheids zu (obwohl er diesen ja schon hat) und drohen die Vollstreckung an. Das wirkt oft auch in scheinbar hoffnungslosen Fällen Wunder. Privatkunden können Sie damit drohen, dass Sie bei einer erfolglosen Zwangsvollstreckung die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erzwingen werden. Bei juristischen Personen (z. B. eine GmbH) drohen Sie mit der Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Beides hat für die Betroffenen schwere, teilweise strafrechtliche Konsequenzen.

Mahnverfahren

Tipp

Ein gerichtliches Mahnverfahren kann man auch selbst einleiten. Wie das geht: www.online-mahnantrag.de
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