Marketing & Betriebsführung
Unterschied DIN und Regeln der Technik
Im Streit um die Mangelhaftigkeit einer Werkleistung behauptete der Auftraggeber, die maßgeblichen DIN wären nicht beachtet worden. Allerdings war die Einhaltung der DIN zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich nicht vereinbart worden. Somit war entscheidend, ob sich die Abweichung objektiv auf die Gebrauchstauglichkeit der Werkleistung auswirkte.
Die anerkannten Regeln der Technik werden nicht allein durch die DIN festgelegt. Die DIN sind private Regelungen mit Empfehlungscharakter, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben oder darüber hinausgehen können. Auch bei einer Abweichung von der DIN kann deren bezweckter Erfolg erreicht werden. Die DIN befreien nicht davon, sich mit dem Einzelfall auseinanderzusetzen. Allein aus einer Missachtung ihrer Vorgaben kann nicht auf einen Mangel geschlossen werden, wenn sich die Abweichung auf das Bauwerk nicht auswirkt (OLG Celle, 2.11.2011, 14 U 52/11).
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