Ausgaben für die Anschaffung sowie für die kontinuierliche Pflege und Instandhaltung von Berufskleidung können als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn diese Aufgaben teilweise oder ganz ein Dienstleister übernimmt. Darauf weist die Mewa Textil-Service AG hin. Voraussetzung: Es muss sich um klassische Berufsbekleidung handeln. Das sind für das Finanzamt Kleidungsstücke, die die Berufsbezogenheit äußerlich sichtbar zum Ausdruck kommen lassen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt die Überlassung keinen geldwerten Vorteil dar und muss daher nicht versteuert werden.
Mewa Textil-Service AG & Co. Management OHG
65033 Wiesbaden