Marketing & Betriebsführung
Ohne Abnahme kein Lohn
2. November 2004
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Lassen Sie den Auftraggeber die Werkleistung abnehmen!
Der Auftraggeber kann die Abnahme verweigern, wenn die Leistung Mängel aufweist. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt ist.
Wenn Arbeiten in großen Teilen nicht fachmännisch ausgeführt sind, liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in jedem Fall ein Mangel vor.
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