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O du fröhliche – Weihnachten im Betrieb

Marketing & Betriebsführung
O du fröhliche – Weihnachten im Betrieb

Rechtstipps rund um Betriebsferien, Weihnachtsgeld und -feier von Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Eine Weihnachtsfeier ist eine gute Gelegenheit, das Jahr mit der Belegschaft zu beschließen. Doch nicht immer passt sie zur Auftragslage oder zu den finanziellen Umständen. »Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Weihnachtsfeier seitens der Mitarbeiter besteht nicht«, erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. »Selbst ein Betriebsrat, der im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung diverse Gestaltungsvorschläge machen darf, kann ein entsprechendes Fest nicht einfordern«, ergänzt die Rechtsberaterin. Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers vor Weihnachten. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Er kann sich aber aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben. In der Weihnachtszeit herrschen auch häufig Betriebsferien. Denn die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind oft recht ruhig: Keine Telefonate oder E-Mails, die Lieferanten und Kunden sind meist im Urlaub. Wer diese Zeit nicht gerade für die Inventur nutzt, für den lohnt es sich vielleicht, den Betrieb ruhen zu lassen. Allerdings gilt: »Gibt es einen Betriebsrat, müssen Betriebsferien mit diesem abgestimmt werden (§ 7 I Nr. 5 BetrVG). Er hat ein Mitspracherecht bei den Fragen, ob überhaupt und wie lange der Betrieb geschlossen wird«, erklärt Kronzucker. Weitere Vorgaben für den Betriebsurlaub: Er sollte nur einen Teil des Jahresurlaubs der Mitarbeiter umfassen und bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, sodass die Arbeitnehmer Planungssicherheit haben.

Übrigens: Heiligabend und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Allerdings ist oft durch betriebliche Regelungen oder den Tarifvertrag vereinbart, dass diese beiden Tage nur je als ein halber Arbeitstag angerechnet werden. (Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung)
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