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Nachweis der Eignung in Ausschreibungsverfahren

Marketing & Betriebsführung
Nachweis der Eignung in Ausschreibungsverfahren

Rechtstipp: Referenzern sind unternehmens- und nicht personenbezogen zu verstehen

Wenn eine Leistung nach der VOB ausgeschrieben wird, legt der Auftraggeber manchmal Wert auf eine besondere Eignung der Bieter. Dafür kann der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlagen von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten verlangen. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 4.10.2010 – 1 Verg 9/10 – vertreten.

Nach der Auffassung des Gerichts ist der Auftraggeber demnach grundsätzlich befugt, nach eigenem Ermessen Kriterien für die Eignungsprüfung festzulegen. Die Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die durch den Bieter nachzuweisenden Angaben vergleichbarer Tätigkeiten sind dabei grundsätzlich unternehmensbezogen zu verstehen, sofern die Vergabestelle nicht die Zulassung personenbezogener Erfahrungsnachweise bekannt gibt.
Rechtsanwalt Dr. Otto
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