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Mini, Midi oder was?

Marketing & Betriebsführung
Mini, Midi oder was?

Mini, Midi oder was?
Wer mehr als 450 aber weniger als 800 Euro im Monat verdient, ist »Midijobber« Foto: .Shock, Fotolia.com
Neben den üblichen Arbeitsverhältnissen gibt es Beschäftigungsformen, mit denen für den Arbeitgeber keine so weitgehenden Verpflichtungen entstehen. dds-Autor Hartmut Fischer fasst zusammen, was dabei zu beachten ist.

Die bekannteste Alternative ist der sogenannte Minijob, bei dem man normalerweise maximal 450 Euro verdienen darf. Außerdem gilt hier:

 Ein Haupt- und Minijob im gleichen Betrieb ist nicht möglich.
 Neben einer Vollbeschäftigung ist nur ein Minijob möglich.
 Bei mehreren Minijobs darf man insgesamt nicht mehr als 450 Euro verdienen.
Wegen des Mindestlohns darf ein Minijobber 2017 maximal 50,5 Stunden pro Monat arbeiten. Ausnahmsweise darf er in begründeten Fällen (Ausfall von Kollegen, unvorhergesehene Mehrarbeit) in einem Jahr maximal zwei Monate mehr verdienen. Dann werden die abzuführenden Pauschalsätze für Steuer und Sozialversicherung natürlich von dem jetzt höheren Gehalt gerechnet. Die Pauschalsätze belaufen sich auf insgesamt 30 Prozent (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung und 2 % Lohnsteuer).
Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Sie müssen die Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil (15 %) und dem vollen Rentenversicherungssatz (18,7 %) selbst tragen, können aber einen Antrag auf Befreiung stellen. Lässt sich der Mitarbeiter befreien, müssen Sie dies der Minijobzentrale melden (Meldung BGR RV 5). Widerspricht die Minijobzentrale nicht, gilt der Mitarbeiter ab dem Monat der Antragstellung als befreit. Für die Beitragsberechnung sind mindestens 175 Euro zugrunde zu legen (auch wenn der Mitarbeiter weniger verdient).
Kurzfristige Beschäftigung. Kurzfristig können Mitarbeiter bis zu drei Monate (bei Beschäftigung an mindestens fünf Tagen pro Woche) oder 70 Arbeitstage (bei weniger als fünf Tagen pro Woche) pro Jahr beschäftigt werden. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden addiert. Umfassen die Beschäftigungen keine vollen Monate, darf nicht mehr als 90 Kalendertage gearbeitet werden. Werden Beschäftigungen mit einer 5- oder 6-Tage-Woche und Tätigkeiten mit geringerer Wochenarbeitszeit addiert, darf nur 70 Arbeitstage gearbeitet werden. Aushilfen werden immer nach der Verdiensthöhe versteuert. Eine Pauschalversteuerung (25 % plus Soli und evtl. Kirchensteuer) ist möglich, wenn die Beschäftigung max. 18 zusammenhängende Arbeitstage umfasst, max. 12 Euro/Stunde und im Durchschnitt max. 62 Euro/Tag gezahlt werden. (Lesen Sie hierzu auch den Beitrag in dds 1/2017, S. 82)
Die Gleitzone. Wer mehr als 450 Euro, aber weniger als 800 Euro verdient, arbeitet steuer- und sozialabgabenpflichtig in einer sog. Gleitzone. Man spricht hier auch von »Midi-Jobbern«. Die Gleitzonenregel gilt nicht für Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse. Dabei ist für die Sozialversicherung zu beachten, dass
 Einmalzahlungen eingerechnet werden müssen
 Mehrfachbeschäftigungen zusammengefasst in der Gleitzone liegen müssen, wobei Minijobs und Beamtenbezüge nicht berücksichtigt werden.
 Neben einem Midijob bleibt ein Minijob unberücksichtigt.
Beim Midijob zahlt der Arbeitgeber seine Sozialversicherungsanteile nach dem Reallohn. Von den Gesamtbezügen des ermittelten Lohns wird der Arbeitgeberanteil abgezogen. Der Arbeitnehmer hat dann den Rest zu zahlen. Es wird immer das monatliche Gehalt zugrunde gelegt – eine Verteilung ist nicht erlaubt. Wird in einem Monat die Grenze von 800 Euro überschritten, muss normal abgerechnet werden. Kommt man unter die Grenze von 450 Euro kann jedoch nicht die Minijobregel angewandt werden.
Im Steuerrecht findet keine Addition der Jobs statt. Der Arbeitgeber rechnet in diesem Fall entweder nach den vorgelegten Lohnsteuerdaten ab oder versteuert die Tätigkeit pauschal mit 20 Prozent. Die Lohnsteuer kann nicht mit zwei Prozent pauschaliert werden, da dies nur möglich ist, wenn auch die Rentenversicherung pauschaliert (mit 15 %) gezahlt wird.

Kurzfristige Beschäftigung

Info

Als »kurzfristig« gilt bei einer wöchefghhkrhnerkhrhjrjhiojerthiojweroihjoritoierthjoirejhuiorjhogiwjerhjrklbnkbnkjdsfnbksjdnbjksdnbkjndsbkjnsdkjfbnsdkjfbnkjsdfnbkjsdnbkjs

Hartmut Fischer ist freier Fachautor und beschäftigt sich für dds mit aktuellen Rechts-und Betriebsführungsthemen, die für kleine und mittlere Handwerksunternehmen interessant sind.
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