Marketing & Betriebsführung
Läuft alles nach Plan?
2. November 2004
Der Handwerker darf einen Werkplan nicht ohne Rücksprache ändern
Einigen sich die Vertragspartner auf eine bestimmte Ausführung der Werkleistung, darf davon nicht einseitig abgewichen werden. Selbst dann, wenn die Leistung einwandfrei ausgeführt worden ist, stellt die Abweichung vom Plan einen Mangel dar.
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