Marketing & Betriebsführung
Läuft alles nach Plan?
2. November 2004
Der Handwerker darf einen Werkplan nicht ohne Rücksprache ändern
Einigen sich die Vertragspartner auf eine bestimmte Ausführung der Werkleistung, darf davon nicht einseitig abgewichen werden. Selbst dann, wenn die Leistung einwandfrei ausgeführt worden ist, stellt die Abweichung vom Plan einen Mangel dar.
Teilen:
Das könnte Sie auch interessieren
Klassische Schreinerkleidung ist Braun oder Beige. Aber warum nicht mal in eine andere Richtung denken? Die Jungs und Mädels von Eichenhaus, einer...
Die elterliche Schreinerei baute unter anderem Jachten aus und arbeitete bis zu zwei Monate an einem Möbelstück. Inzwischen heißt der Betrieb...
Mewa bietet Berufskleidung zur Miete an: Jeder Mitarbeiter erhält sein persönliches Outfit in mehrfacher Ausstattung. Zu vereinbarten Terminen wird...
Die Pflege der Bestandskunden ist oft effizienter und kostengünstiger als die Gewinnung von Neukunden. Mit welchen konkreten Maßnahmen...
Anzeige
Aktuelles Heft

Anzeige
Hier in über 22.000 Fachbeiträgen, Produktinfos und Meldungen recherchieren
dds-Internetführer
MeistgelesenNeueste Artikel
Klappt Prima
4. August 2019
Sind 15 cm ein Muss?
4. Dezember 2017
Die Kunst mit dem Dunst
28. September 2015
Mit 2020 die Fertigung optimieren
15. Januar 2021
Generationenwechsel bei Kuhnle
15. Januar 2021
Salone del Mobile im September
13. Januar 2021
dds-Zulieferforum
dds auf YouTube