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Geld zurück ja, aber wieviel?

Marketing & Betriebsführung
Geld zurück ja, aber wieviel?

Wenn der Kaufvertrag für eine Einbauküche rückgängig gemacht wird

Ist eine gelieferte Einbauküche mangelhaft, kann der Käufer die Wandlung des Kaufvertrages, d. h. die Rückgängigmachung, erklären. Der Käufer ist dann zur Rückgabe der Küche gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Auftraggeber kann Mängel fünf Jahre lang geltend machen, denn die zur Einbauküche zusammengesetzten Teile werden mit dem Gebäude fest verbunden. Wird die Rückgängigmachung des Kaufvertrags erst nach einiger Zeit vorgenommen, kann der Käufer nicht den vollen Kaufpreis zurückverlangen. Vielmehr muss er sich für die Nutzung der Küche Verbrauchsvorteile anrechnen lassen. Dabei wird eine Gesamtnutzungsdauer von ca. 15 Jahren zugrunde gelegt. In einem Fall, der vor dem OLG Köln (3 U 93/01) verhandelt wurde, betrug der Kaufpreis 7850 Euro. Die Küche war 61 Monate genutzt worden. Es ergab sich ein Rückzahlungsanspruch des Käufers von etwa 5850 Euro. Dr. tt

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