Marketing & Betriebsführung
Dicke Luft am Boden
Schadensersatz wegen Geruchsemissionen durch Parkettversiegelung?
Bei der Versiegelung eines Parkettbodens kann man davon ausgehen, dass sich der Lösemittelgeruch innerhalb von zwei bis drei Wochen verflüchtigt. Im vorliegenden Fall sorgte die Versiegelung noch während mehrerer Monate für eine so starke Geruchsbelästigung, dass die Räume weitgehend unbewohnbar waren.
Es war dem Auftragnehmer kein Verarbeitungsfehler nachzuweisen. Lösemittelhaltiger Bodenlack stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln an sich keinen Werkmangel dar, die Folgen jedoch schon.
Obwohl den Handwerker kein Verschulden traf, wurde dem Auftraggeber das Anrecht auf Schadensersatz in Höhe der Kosten für eine Neuversiegelung zugesprochen, ferner eine Nutzungsentschädigung für Wohn- und Schlafzimmer.
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