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Chance für Gründer

Marketing & Betriebsführung
Chance für Gründer

Mit dem neuen GmbH-Gesetz soll die Unternehmens- gründung deutlich vereinfacht werden. Gleichzeitig wird der Schutz der Gläubiger im Insolvenzfall erhöht. Die wichtigsten Neuerungen für Betriebsgründer.

Die Gründung einer GmbH soll künftig deutlich einfacher werden. Unter dem Namen »Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)« hat der Bundestag Ende Juni eine weitreichende Reform des GmbH-Rechts beschlossen. Justizministerin Gabriele Zypries bezeichnete die Reform als »die weitreichendste seit Bestehen des GmbH-Gesetzes 1892.« Wenn der Bundesrat keine Einwände mehr erhebt, wird das Gesetz im Herbst 2008 in Kraft treten.

Mit der Neuregelung soll die GmbH vor allem gegen ihre ausländische Konkurrenz, die Limited (Ltd.) nach englischem Recht, aufgewertet werden. Diese hat sich in den vergangenen Jahren immer stärkerer Beliebtheit erfreut. Laut Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZdH) wird die Zahl der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Rechtsform einer Limited auf rund 40000 geschätzt. Kein Wunder: Hat die Limited doch den Vorteil, kein Eigenkapital zur Gründung zu benötigen, aber dennoch eine Haftungsbeschränkung zu bieten.
Die Unternehmergesellschaft
Im neuen GmbH-Recht wurde diesem Vorteil Rechnung getragen: Künftig gibt es eine Art Mini-GmbH, die im Gesetz als Unternehmergesellschaft (UG) bezeichnet wird. Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH, die mit einem Eigenkapital vom einem Euro gegründet werden kann. Sie ist vorgesehen für Existenzgründer, die kein oder nur wenig Eigenkapital benötigen, etwa im Dienstleistungsbereich. Interessant also beispielsweise für Schreiner, die sich selbstständig machen, aber keine eigene Fertigung aufbauen wollen. Die Haftungsbeschränkung für den oder die Gesellschafter bleibt bestehen. Das Unternehmen muss dann den Zusatz »Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)« oder »UG (haftungsbeschränkt)« führen, damit sie sich von einer GmbH deutlich abgrenzt.
Klare Kosteneinsparung
Mit dem neuen GmbH-Gesetz ist der ursprünglich verfolgte Vorschlag vom Tisch, das Mindestkapital der GmbH von derzeit 25000 auf 10000 Euro zu senken. Zu groß war die Sorge, damit den Ruf der GmbH zu beschädigen und die Eigentümer letztendlich eher zu schädigen als ihnen einen Vorteil zu bieten. Schließlich bietet das Mindestkapital den Gläubigern eine gewisse Sicherheit und erhöht damit die Bonität des Unternehmens.
Für die Unternehmergesellschaft regelt das Gesetz, dass die Gewinne nicht voll ausgeschüttet werden dürfen. Die UG muss pro Jahr eine Rücklage in Höhe von mindestens 25 Prozent des Gewinns in die Bilanz einstellen, bis ein Eigenkapital von 25000 Euro erreicht ist. Die Bundesregierung verspricht sich von der Gesetzesnovelle auch eine deutliche Kostensenkung bei der Gründung. Zwar muss auch die UG weiterhin notariell beurkundet werden, doch hat der Gesetzgeber Musterprotokolle für die Gründung vorgelegt, die eine vereinfachte Beurkundung ermöglichen. Künftig sollen damit die Kosten beim Notar von derzeit rund 300 Euro auf 20 Euro sinken.
Darüber hinaus können die Gesellschaftsanteile künftig flexibler gestückelt werden. Bislang waren 50-Euro-Einheiten die kleinste erlaubte Stückelung, in Zukunft muss jeder Geschäftsanteil nur noch auf mindestens einen Euro lauten. Auch können Geschäftsanteile leichter zusammengelegt und einzeln oder zu mehreren auf einen Dritten übertragen werden.
Besserer Gläubigerschutz
Um dem Missbrauch gegenüber den Gläubigern entgegenzuwirken, hat das Gesetz vor allem der sogenannten »Firmenbestattung« einen Riegel vorgeschoben. So wird zukünftig unterbunden, dass die Gesellschafter einer GmbH ihr Unternehmen einem ordnungsgemäßen Konkursverfahren entziehen, indem sie den Geschäftsführer abberufen und gleichzeitig das Geschäftslokal aufgeben.
Das neue Gesetz schafft wichtige Regelungen zur Modernisierung der GmbH. Allerdings droht schon neue Konkurrenz: Die Europäische Union plant die Einführung einer »Europäischen Privatgesellschaft«, die der UG bemerkenswert ähnlich sieht.
Kai Sonntag

Kompakt Die Änderungen im Überblick:
  • Unternehmergesellschaft (UG) als »Mini-GmbH«
  • Gründung der UG mit einem Euro Eigenkapital möglich, aber dennoch haftungsbeschränkt
  • Mindestens 25 Prozent des jährlichen Gewinns der UG müss als Rücklage in die Bilanz eingestellt werden, bis 25000 Euro erreicht sind
  • Vereinfachte und preiswertere Gründung durch Mustervorlagen
  • Bessere Stückelung und Übertragung der GmbH-Anteile
  • Besserer Schutz der Gläubiger im Konkursfall
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