Marketing & Betriebsführung
Auftrag weg, Geld weg?
Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung des Werkvertrages
Dr. Franz Otto
Wird ein Werkvertrag vor der endgültigen Leistungserbringung vom Auftraggeber gekündigt, steht dem Auftragnehmer ein Vergütungsanspruch zu (§ 649 BGB). Dabei muss für ersparte Aufwendungen vom Auftraggeber nichts gezahlt werden. Material muss nur dann vergütet werden, wenn es speziell für diesen Auftrag beschafft wurde und in absehbarer und zumutbarer Zeit nicht anderweitig verwendet werden kann. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (11 U 103/03) vom 27.2.2004 hervor.
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