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Ab nach England?

Marketing & Betriebsführung
Ab nach England?

Immer mehr Unternehmer wählen die Limited als Gesellschaftsform. Sie bietet zwar viele Vorteile, doch rät dds-Autor Kai Sonntag zur Vorsicht vor unseriösen Anbietern.

Tischlermeister Klaus-Dieter Krause aus dem niedersächsischen Vechelde ist Director einer Limited in Deutschland. Letztes Jahr hat er seinen Betrieb in eine Ltd. nach englischem Gesellschaftsrecht umgewandelt. Auch wenn dies bislang noch die Ausnahme ist, die englische Limited beginnt sich hierzulande zu etablieren. Denn nach geltendem Recht können Betriebe, die als Hauptsitz im EU-Ausland geführt werden, die dortige Rechtsform bei einer Anmeldung in Deutschland beibehalten.

Vorteile bestechen
Die Vorteile der Limited klingen verlockend: Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Das Mindestkapital beträgt nicht 25000 Euro, sondern lediglich 1,50 Euro als Gegenwert für ein englisches Pfund. Die Gründung ist erheblich kostengünstiger und kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung der Satzung, etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter.
Das Unternehmen muss allerdings in England angemeldet sein. Das übernimmt ein Dienstleister, der auch die erforderliche Geschäftsadresse in England – einen Briefkasten – anbietet. Neben diesem „Director“ braucht man einen „Secretary“, der in England gegenüber den Behörden vertretungsberechtigt ist. Der Betrieb wird als Niederlassung in Deutschland angemeldet und hier in die Handwerksrolle eingetragen. Wie ein GmbH-Geschäftsführer ist der Director von der Handwerker-Rentenpflichtversicherung befreit. Am Meisterprinzip ändert sich ebenso wenig wie steuerlich. Da alle Umsatze und Erträge in Deutschland erwirtschaftet werden, müssen sie auch hierzulande versteuert werden. Eine Ltd. & Co. KG ist möglich.
Seriöser Anbieter ist entscheidend
Wesentlich bei einer Limited-Gründung ist die Wahl des Anbieters. Die Hamburger Fachanwältin Hilke Böttcher warnt vor einer Gründung über das Internet, die bereits für 99 Euro angeboten wird: „Wichtig ist es, darauf zu achten, dass in den Angeboten wirklich alle Kosten und Aufwendungen für die Zukunft genannt werden.“ Frau Böttcher rät dringend dazu, einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner in Deutschland zu suchen, der auch berät. Der deutsche Betriebsinhaber geht ja mit seinem englischen Partner eine langfristige Geschäftsbeziehung ein. So muss der Secretary jedes Jahr eine Pflichtmitteilung über die Gesellschaft an das Handelsregister in England abgeben. Erfolgt diese nicht korrekt, wird die Limited gelöscht. Für eine seriöse Limited-Gründung muss mit rund 800 Euro gerechnet werden. Der jährliche Aufwand für die Pflichtmitteilung etc. beträgt zirka 250 bis 350 Euro.
Genau hinschauen
Eine entscheidende Frage ist, ob die Geschäftspartner den Haftungsausschluss akzeptieren. Die Banken werden das kaum tun – schon jetzt verlangen sie bei Finanzierungen eine persönliche Haftung, meistens sogar zusätzlich die des Ehepartners. Inwieweit die Lieferanten den Haftungsausschluss akzeptieren, ist eine Sache der Verhandlungsführung. Ohnehin kann man fragen, ob sich eine Tischlerei mit wesentlich weniger als 25000 Euro Kapital betreiben lässt.
Mit der Gründung einer Limited unterwirft sich der Betrieb in Deutschland dem englischen Gesellschaftsrecht. Das kann durchaus seine Tücken haben. So sind in England sämtliche Unterlagen einer Ltd. öffentlich. Schließlich bleibt die Frage, wie die Kunden auf eine Limited reagieren. Tischlermeister Krause hat hier allerdings keine schlechten Erfahrungen gemacht. „Der Name war bei den Kunden bereits bekannt, so dass sich hier keine Änderung ergeben hat.“
Die Politik reagiert
Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an der Vereinfachung des GmbH-Rechts, die bereits als „Ein-Euro-GmbH“ durch die Medien gegangen ist. Gegenüber dds stellte das Ministerium freilich klar, dass die Mindesteinlage nicht im Bereich von einem Euro liegen wird, sondern lediglich gesenkt werden soll, ohne dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon ein konkreter Betrag genannt werden könnte. Das liegt auch noch in einiger Ferne, denn bislang gibt es lediglich ein Vorhaben und noch lange kein Gesetz. Kai Sonntag
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