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Abbiegeassistent für Lkw ab 3,5t gefordert und gefördert

Abbiegeassistent ab 3,5t
Mehr Sicherheit gefordert und gefördert

Der Abbiegeassistent und ähnliche Systemen können Unfälle beim Abbiegen verhindern. Fördermittel des Bundes gibt es beim Nachrüsten sowie bei Neuanschaffungen.

Gefährlich ist der »Tote-Winkel« beim Blick in die Rückspiegel. Das ist bei fast allen Fahrzeugen gleich. Der Leider kommen dabei in erster Linie schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger zu schaden. Besonders betroffen sind große, unübersichtliche Fahrzeuge, also Transporter und Lkw, wie sie auch im Fuhrpark jeder größeren Tischlerei / Schreinerei, bei Messe- und Ladenbauunternehmen und bei allen Fensterbauern, die selbst ausliefern, stehen. Eine Vielzahl der Nutzfahrzeuge verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t. An diese Fahrzeugklasse wendet sich ein Förderprogramm, dass schon sehr erfolgreich angelaufen ist. Denn solche oben beschriebenen Unfälle lassen sich durch Abbiegeassistenten gut verhindern.

Die Systeme warnen vor drohenden Kollisionen visuell, beispielsweise durch ein Zeichen im Display oder Videobild, das auf Personen oder Gegenstände im schwer einsehbaren Bereich hinweist. Oder das Assistenzsystem gibt einem akustischen Signalton. Manche warnen auf beide Arten.

Staat fördert Assistenzsysteme

Um die Verkehrssicherheit zügig durch die Installation von Abbiegeassistenten und andere Systeme zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV ehemals BMVI) das Förderprogramm „IchHabDenAssi“ entwickelt. Innerhalb des Programms bezuschusst das Ministerium den Einbau von Abbiegesystemen zu 80 Prozent, maximal jedoch mit 1500 Euro je Fahrzeug. Nachrüstungen in bestehenden Nutzfahrzeugen werden ebeso gefördert wie auch Assistenten, die in Neufahrzeuge verbaut werden. Die Nutzfahrzeuge müssen nur mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse aufweisen. Busse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz sind ebenfalls in die Förderung integriert.

Schnell sein lohnt sich. Das Förderprogramm läuft zwar noch bis Ende 2024, tritt vorher jedoch eine nationale oder europäische Verordnung zum verpflichtenden Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in Kraft, wird die Förderung früher beendet.

Wichtig: Interessenten müssen den Antrag zur Förderung des Assistenzsystems in jedem Fall vor dem Vertragsabschluss beziehungsweise vor dem Einbau stellen. Zudem sind die Anträge ausschließlich in elektronischer Form über eine eigene Webseite im eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) einzureichen: https://antrag-gbbmvi.bund.de

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
50672 Köln
Tel.: +49 221 57760
www.bag.bund.de

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