Ausbildung
BHKH begrüßt gestreckte Abschlussprüfung
Die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung ist in einigen handwerklichen Ausbildungen künftig Standard. Während einer mehrjährigen Erprobungsphase waren die Ausbildungsordnungen nur befristet gültig, nun sind sie in Dauerrecht umgewandelt worden. Der Bundesverband Holz und Kunststoff begrüßt diese Entwicklung. Betroffen sind unter anderem die Lehrberufe Metallbauer und Elektroniker.
Bei der gestreckten Abschlussprüfung absolvieren die Auszubildenden den ersten Teil ihrer Gesellenprüfung vor dem Ende des zweiten Lehrjahres. Bisher hatte die Zwischenprüfung keine Auswirkung auf die Endnote. Nun kann sie laut Bundesins-titut für Berufsbildung als Teil eins der Abschlussprüfung bis zu 40 Prozent in die Gesamtbewertung einfließen. Die neue Regelung wertet die frühere Zwischenprüfung auf und macht deutlich, dass eine durchgängige Leistung erbracht werden muss, um Herausforderungen in ihrem künftigen Beruf gewachsen zu sein.
Bei den Tischlern und Schreinern ist die gestreckte Abschlussprüfung noch nicht eingeführt, sie wird aber vom BHKH angestrebt. Nach der fachlichen Überarbeitung der Ausbildungsordnung sei das ein wichtiger Schritt.
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