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Bauvorlageberechtigung

Ausbildung
Bauvorlageberechtigung

Ab Januar 2008 sind nach der Bayerischen Bauordnung die Ingenieure der Fachrichtung Innenausbau, FH Rosenheim, nach zwei Jahren praktischer Tätigkeit bauvorlageberechtigt. Die Vorlageberechtigung erstreckt sich auf die Planung von Innenräumen und damit verbundene baulichen Änderungen von Gebäuden sowie bautechnische Nachweise des Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutzes.

Auch außerhalb Bayerns kann nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde eine Aufnahme in die Liste der Bauvorlageberechtigten erfolgen.
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