Allgemein
Viele UVVen wurden aufgehoben
Ab 1. Juli 2005 bleiben für die Mitgliedsbetriebe der Holz-BG von 36 Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) im Jahr 1998 nur noch fünf übrig; in absehbarer Zeit wird es wohl nur noch zwei UVVen geben. Der Grund: Eine Reihe von UVVen wurde überflüssig, weil sich ihre Regelungen in der staatlichen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wiederfanden. Da staatliches Recht höherrangig ist, mussten korrespondierende UVVen außer Kraft gesetzt werden.
Zur Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Betriebsorganisation von Tischlern und Schreinern hat die Holz-BG die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 725) „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien und Tischlereien“ herausgegeben. Sie informiert über sichere Arbeitsverfahren und die Vermeidung von Gesundheitsgefahren in allen relevanten Bereichen. www.bghm.de
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