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Verordnung Auf den Weg gebracht

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Verordnung Auf den Weg gebracht

Das Tischler- und Schreinerhandwerk bekommt eine neue Meisterprüfungsverordnung. Sie ersetzt die Verordnung von 1987 und tritt voraussichtlich am 1. Juli 2008 in Kraft.

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat sich Ende April nach langen Verhandlungen mit dem Sozialpartner IG Metall und dem Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber über eine neue Meisterprüfungsverordnung für das Tischler- und Schreinerhandwerk geeinigt. Der BHKH konnte nach eigenen Angaben seine wichtigsten Anliegen durchsetzen. So spiegele die neue Meisterprüfungsverordnung die heutigen Anforderungen an die Betriebe wider.

Konzeption, Planung und handwerkliches Können sind gleichermaßen wichtig. Künftig wird im praktischen Prüfungsteil nicht mehr eine Meisterprüfungsarbeit verlangt, sondern ein komplexes Meisterprüfungsprojekt. Es entspricht einem Kundenauftrag und muss ein Umsetzungskonzept beinhalten. Ein Fachgespräch gehört ebenfalls zur Prüfung. Der Prüfling muss also auch kommunikative Leistungen erbringen.
Im theoretischen Teil werden die früheren klassischen Prüfungsfächer durch vier Handlungsfelder ersetzt: »Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik«, »Montage und Instandhaltung«, »Auftragsabwicklung« sowie »Betriebsführung und Betriebsorganisation«. Aus jedem dieser Handlungs-felder muss der Prüfling eine Aufgabe fallorientiert bearbeiten.
In ihrem handlungsorientierten und übergreifenden Ansatz knüpft die neue Meisterprüfungsverordnung nach Ansicht des BHKH konsequent an die neue Ausbildungsverordnung an. Zurzeit durchläuft der abgestimmte Entwurf das Erlass-Verfahren bei den zuständigen Ministerien. Der BHKH rechnet damit, dass die Verordnung rechtzeitig im Bundesgesetzblatt erscheint, sodass sie wie vorgesehen am 1. Juli 2008 in Kraft treten kann.
Bis zum 30. Juni 2008 begonnene Prüfungsverfahren werden nach der bisherigen Vorschrift zu Ende geführt. Interessenten, die sich noch bis Ende des Jahres zur Meisterprüfung anmelden, können wählen, ob sie nach der alten oder nach der neuen Regelung geprüft werden wollen.
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