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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Die Eckmann Handelsgesellschaft unterstützt mittelständische Unternehmen rund um die Abwicklung von Exporten innerhalb des europäischen Binnenmarktes.

Beratungsbedarf sieht der Dienstleister vor allem beim EU-Umsatzsteuerrecht. »In den komplexen Anforderungen des europäischen Umsatzsteuerrechts liegt meist die größte Herausforderung, wenn man Waren über die Landesgrenze hinaus vertreiben will«, so Geschäftsführerin Katja Eckmann-Pohl. Denn was auf den ersten Blick einfach aussehe, entpuppe sich im Detail verwaltungstechnisch nicht selten als Fass ohne Boden. So kommt man zum Beispiel in den Genuss der steuerfreien Faktura innerhalb der EU nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Um diese zu realisieren, muss unter anderem die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer des ausländischen Handelspartners kontrolliert werden. Außerdem muss die Konstellation der Lieferkette geprüft werden: Werden eine oder mehrere Landesgrenzen gequert? Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung? Welcher Handelspartner verantwortet die Logistik und kann somit über die steuerfreie Rechnung bestimmen? Solche Fragen stellen sich Betriebe, die sich erstmals mit dem innergemeinschaftlichen Warenverkehr auseinandersetzen, aus Unwissenheit oft gar nicht. Unliebsame Überraschung bei einer Betriebsprüfung seien dann womöglich die Folge. Infos im Netz unter www.eckmannhandel.de
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