Allgemein
Stundenlohnzettel genügt nicht
Wenn die Werkleistung erbracht worden ist und der Werklohn gefordert wird, kann sich der Auftragnehmner nicht einfach auf die vom Auftraggeber unterschriebenen Stundenlohnzettel verlasen. Nach einem Urteil des OLG Bamberg vom 28. Januar 2004 (3 U 65/00) ist der Unternehmer beim Stundenlohnvertrag auch verpflichtet, auf eine wirtschaftliche Betriebsführung zu achten. Andernfalls drohen ihm Schadensersatzforderungen. In dem konkreten Fall hatte der Auftraggeber bewiesen, dass die abgerechneten Arbeiten nicht in dem vom Auftraggeber in Ansatz gebrachten Umfang erforderlich waren. Der Unternehmer durfte nur jene Kosten abrechnen, die bei wirtschaftlicher Handhabung angefallen wären. -tt
Teilen: