Allgemein
Schimmelpilz im Dachstuhl
Einige Zeit nach dem Einbau eines Dachstuhls stellte sich heraus, dass das Holzwerk vom Schimmelpilz befallen war. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 2006 (VII ZR 274/04) war der Dachstuhl damit mangelhaft, und zwar auch dann, wenn von ihm keine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner des Hauses ausging. Da der Unternehmer die Mängel nicht beseitigte und auch keine entsprechende Erklärung abgab, durfte der Auftraggeber den Dachstuhl beseitigen und einen neuen Dachstuhl durch einen anderen Betrieb errichten lassen.
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