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Rechtstipp Firewall ganz wörtlich

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Rechtstipp Firewall ganz wörtlich

EDV-Anlagen sind nicht nur durch Hacker oder Viren gefährdet, auch gegen reale Gefahren wie Feuer, Wasser oder Einbrecher muss der Betriebsinhaber sie schützen.

Wie wichtig eine Firewall ist, merkt jeder tagtäglich, wenn er sich das Postfach seines PCs anschaut: Spams, unerwünschte Mails, Würmer, Viren und jede Menge Versuche, in irgendeiner Form Zugriff auf die eigenen Daten zu bekommen. Jeder versucht daher, seinen PC durch entsprechende Systeme gegen Schäden durch Netzangriffe zu schützen. Viele denken aber nicht daran, dass die EDV nicht nur durch unliebsame Überraschungen aus dem Netz bedroht sein kann. Mindestens ebenso gefährlich sind reale Bedrohungen wie etwa ein Brand.

Jeder Betriebsinhaber hat für seine Geschäftsräume eine Brandversicherung. Allerdings kann es im Brandfall zu einer bösen Überraschung kommen. Die Daten sind zwar gesichert, aber die Anlage ist beschädigt und die Versicherung weigert sich zu bezahlen. Der Grund: die EDV-Anlage war nicht vorschriftsmäßig gegen Brandeinwirkung geschützt. Der Begriff Firewall sollte daher auch durchaus wörtlich genommen werden. Dafür gibt es besondere Bestimmungen. So ist etwa vorgeschrieben, dass EDV-Anlagen gegen angrenzende Bereiche durch feuerbeständige Baustoffe an Decken, Wänden, Boden, Fenster und Türen zu schützen sind. Kabeldurchlässe sind entsprechend zu verschließen, auch auf ausreichenden Schutz gegen Einbrecher ist zu achten. Wer diese Vorschriften nicht beachtet, verstößt gegen die Bauverordnung und gefährdet den Versicherungsschutz. Neben der EDV-Anlage sind auch alle anderen EDV-Bestandteile entsprechend zu sichern. Das gilt vor allem für alle Datenträger, die nicht im laufenden Betrieb benötigt werden. Sie sind gegen Feuer und unbefugten Zugriff entsprechend zu schützen. Dazu ist die Aufbewahrung in einem entsprechenden Datensicherungsschrank erforderlich. Das gleiche Prinzip gilt analog bei Verfahren, in denen durch aktive Aktenspiegelung die Daten gesichert werden (Disk-Arrays oder RAID-Systeme). Wer sich als Betriebsinhaber hier nicht sicher ist, ob seine EDV gegen Feuer, Wassereinbruch oder Diebstahl ausreichend gesichert ist, der sollte unbedingt einen Fachmann seiner Versicherung hinzuziehen und die Einhaltung der Feuerschutzbestimmungen überprüfen. Einfacher haben es diejenigen, die ihre Daten und Systeme über den Server eines externen Anbieters laufen lassen. Denn dann haftet der Betreiber für entsprechende Schäden.
Kai Sonntag
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