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Rechts-Tipp Fettnäpfchen im Netz

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Rechts-Tipp Fettnäpfchen im Netz

Eine eigene Webseite gehört heute für Handwerker zum Standard. Was bei der Internetpräsentation zu beachten ist, erklärt Johannes Richard, Anwalt für Internetrecht in Rostock.

Häufiger Angriffspunkt bei einer Firmenpräsentation im Internet ist ein fehlendes oder falsches Impressum. Ein Impressum muss ständig verfügbar sein, am besten durch einen Link, der von jeder Stelle der Internetseite direkt zu erreichen ist. Der verpflichtende Inhalt eines Impressums ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz. Neben Namen und Anschrift ist eine Email-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Ferner, soweit vorhanden, registerrechtliche Informationen und der Name des Geschäftsführers. Wichtig bei Handwerkern ist die Angabe der Aufsichtsbehörde sowie die Berufsbezeichnung und ein Hinweis auf berufsrechtliche Regelungen, bspw. die Handwerksordnung.

Auch über das Urheberrecht sollten sich Tischler Gedanken machen. Fotos, auch aus dem Internet, dürfen ohne Genehmigung des Urhebers nicht verwendet werden. Eine beliebte Falle ist es, einen Stadtplan einzuscannen, um dem Kunden eine Wegbeschreibung zu bieten. Stadtplanverlage sind auf der gezielten Suche nach derartigen Urheberrechtsverletzungen, die mehrere tausend Euro kosten können.
Besonders hoch sind die rechtlichen Anforderungen, wenn Waren direkt über das Internet verkauft werden sollen. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einem Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende und einem Verkauf an Verbraucher. Bei einem Verkauf an Verbraucher gibt es umfangreiche Informationspflichten. Bspw. müssen Versandkosten angegeben werden, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen sind notwendig.
Außerdem haben Verbraucher in der Regel ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, über das entsprechend informiert werden muss. Der Gesetzgeber bietet ein offizielles Muster für eine Widerrufsbelehrung an, die verwendet werden sollte. Wichtig in diesem Zusammenhang: In der Regel kaufen die Kunden keine Produkte von der Stange, sondern speziell für sie angefertigte Waren. Hierbei handelt es sich um sogenannte Kundenspezifikationen, bei denen ein Widerrufsrecht nicht besteht. Auch auf diesen Umstand muss hingewiesen werden.
Bei rechtlichen Fehlern auf einer Internetseite drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Einschlägige Rechtsanwälte haben sich auf Abmahnungen bei Rechtsfehlern im Internet »spezialisiert«. Derartige Abmahnungen sind mit Kosten ab 500 Euro aufwärts verbunden.
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