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Rechts-Tipp Diebstahl im Betrieb

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Rechts-Tipp Diebstahl im Betrieb

Diebstähle durch Mitarbeiter verursachen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Wichtig ist, dass der Betriebsinhaber richtig handelt.

Langfinger sind in den Betrieben in Deutschland beileibe keine Seltenheit. Ob Bohrmaschinen, Druckertoner, Büromaterial, Werkzeug oder Bau- material – die Schäden belaufen sich nach einer Schätzung des Gesamt-verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft auf rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Einer Unter- suchung des Verbandes zufolge, sind lediglich 13 Prozent der Mitarbeiter so ehrlich, dass sie aus Prinzip ihren Arbeitgeber nicht bestehlen würden. Der überwiegende Teil wird nur durch die Angst, erwischt zu werden, davon abgehalten, Gegenstände aus dem Betrieb »mitgehen« zu lassen.

Für die Betriebsinhaber ist es daher wichtig, für dieses Thema besonders sensibel zu sein. In vielen Fällen sind die Schäden nur gering, etwa wenn der neue Duden auf einmal fehlt. Aber auch kleine Schäden summieren sich und führen häufig dazu, dass die Gegenstände, die verschwinden, immer wertvoller sind. Daher gilt es, sich unbedingt in den Anfängen zu wehren.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, gegen Diebstähle im Betrieb vorzubeugen. Beispielsweise empfiehlt es sich, die Gegenstände des Betriebs mit einem Firmenlogo zu versehen. Dies ist oft bereits sehr wirksam und erhöht die Hemmschwelle erheblich. Auch ein gutes Betriebsklima und eine faire Behandlung der Mit-arbeiter gelten als geeignete Maßnahmen, um Diebstähle zu verhindern. Denn aus den Untersuchungen ist bekannt, dass eine erhebliche Anzahl der Mitarbeiter stehlen, weil sie sich durch den Betrieb ungerecht behandeln fühlen, also ein »Rachemotiv« vorgeben. Ein offener Umgang mit dem Tabu-Thema Personaldiebstahl ist absolut entscheident bei der Reduktion der internen Diebstähle.
Wenn Diebstähle auftreten, ist es wichtig, dies so frühzeitig wie möglich zu bemerken, um sofort eingreifen zu können. Dazu gehören eine gute Inventarliste sowie die erforderliche Aufmerksamkeit, wenn der Materialverbrauch auf einmal ansteigt. Durch einen Aushang am schwarzen Brett oder eine entsprechende Erwähnung in Mitarbeitergesprächen, kann die Belegschaft für dieses Thema sensibilisiert werden. Den Mitarbeitern muss dabei klar gemacht werden, dass Diebstahl eine Straftat ist und beispielsweise einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Wenn die Diebstähle nicht aufhören, sollte die Polizei eingeschaltet werden.
Kai Sonntag
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