1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Rechts-Tipp Besser kontrolliert

Allgemein
Rechts-Tipp Besser kontrolliert

Ein neues Gesetz soll das Insolvenzver- fahren transparenter machen und für eine bessere Kontrolle der Insolvenz- verwalter sorgen.

Für den Betriebsinhaber ist es ein doppeltes Ärgernis: Schlimm genug, dass der Kunde Insolvenz angemeldet hat. Zusätzlich ärgerlich ist es, wenn der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht voranbringt, er das Vermögen nicht ordentlich sichert und verwertet und der Betriebsinhaber keine Einflussmöglichkeit hat. Ein neues Gesetz, das von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht wurde, soll hier Abhilfe schaffen.

Kern des Gesetzes ist die Verbesserung der Mitwirkung und Information der Gläubiger. Künftig soll es klare Vorschriften geben, wie über die gesamte Dauer des Verfahrens Transparenz in die Verwaltung der Vermögenswerte und ihre Verwertung für die Gläubiger gebracht wird. Unter anderem sollen dazu die entsprechenden Verzeichnisse und Listen elektronisch geführt werden, so dass die Gläubiger unkompliziert Einsicht nehmen und somit den Gang besser verfolgen können. Sie können sich dann jederzeit in ihr Verfahren einloggen und über den Fortgang informieren sowie das gesamte Verfahren jederzeit nachvollziehen. Dies soll gleichzeitig die Verfahren beschleunigen, weil damit die Überwachungsfunktion für die Gerichte vereinfacht wird. Kommt ein Insolvenzverwalter seinen Aufgaben nicht nach, sieht das Gesetz vor, dass das Gericht ihn künftig leichter und schneller abbestellen kann. Auch eine Pflichtversicherung für Insolvenzverwalter ist vorgesehen, damit Regressansprüche leichter durchgesetzt werden können. Geplant ist weiter, dass die Gläubigerversammlung einen größeren Einfluss und erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten erhält, um so für eine bessere Kontrolle des Insolvenzverwalters zu sorgen. Dies betrifft etwa vereinfachte Möglichkeiten zur Einberufung der Gläubigerversammlung, aber auch die Möglichkeit, eine höhere Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses zu vereinbaren, um so mehr qualifizierte Mitglieder dafür zu gewinnen. Außerdem soll der Insolvenzverwalter künftig beispielsweise detailliert begründen müssen, wenn er nachträglich das Verfahren mangels Masse einstellen möchte. Nach dem Gesetz würden auch die Bestimmungen für die Auswahl des Insolvenzverwalters durch das Gericht transparenter werden.
Das eigentliche Problem für die Gläubiger wird durch dieses Gesetz nicht gelöst: Aber es erleichtert die Möglichkeiten, wenigstens noch etwas Geld zu bekommen, weil die Insolvenzverwalter besser kontrolliert werden und das Verfahren transparenter abläuft. Kai Sonntag
Aktuelles Heft
Titelbild dds - das magazin für möbel und ausbau 4
Aktuelle Ausgabe
04/2024
EINZELHEFT
ABO
dds-Zulieferforum
Tischlerhandwerk in Zahlen

Zahl der Betriebe im Tischlerhandwerk

dds auf Facebook


dds auf YouTube

Im dds-Channel auf YouTube finden Sie:
– Videos zu Beiträgen aus dds
– Kollegen stellen sich vor
– Praxistipps-Videos
– Maschinen & Werkzeuge

Abonnieren Sie dds auf YouTube »